Ehrlichkeit, Vertrauen, Verantwortung und Kompetenz
Die A4 Personal AG ist bekannt für:
ZEITERFASSUNG
Willkommen bei A4personal WebTime
Stundenrapporte und Informationen
Eintreten

Einreise und Aufenthalt
Dank dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit werden Angehörigen von EU-/EFTA-Staaten Einreise und Aufenthalt stark erleichtert.
ACHTUNG: Bundesrat ruft Ventilklausel für EU-2 (Bulgarien und Rumänien) Staaten an
Per 1. Juni 2017 wird die Kontingentierung der B-Bewilligungen (Aufenthaltsbewilligungen von fünf Jahren Dauer) für Angehörige der EU-2-Staaten (Bulgarien und Rumänien) wieder eingeführt. Die Kontingentierung wird während eines Jahres gelten.
Davon betroffen sind Staatsangehörige der EU-2, welche mit jährigem, überjährigem oder unbefristeten Arbeitsvertrag in der Schweiz eine Stelle antreten wollen und dafür eine Aufenthaltsbewilligung B als Erwerbstätige beantragen. Dasselbe gilt fürselbstständig Erwerbende, die sich in der Schweiz niederlassen möchten.
Weitere Informationen zur Anrufung der Ventilklausel finden Sie ab dem 1. Juni 2017 auf der Seite des Staatssekretariats für Migration SEM :EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger: Leben und Arbeiten in der Schweiz (siehe die entprechenden Registerreiter nach Staatsangehörigkeit unten)
Für Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA Mitgliedstaaten (ausser Kroatien, Bulgarien und Rumänien) gilt: bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Diese können Sie bei der Einwohner-kontrolle Ihrer Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug und vor Stellenantritt beantragen. Dazu brauchen Sie eine gültige Identitätskarte und einen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbestätigung.
Für Bürgerinnen und Bürger Kroatiens, Bulgariens und Rumäniens wendet die Schweiz spezielle Regelungen und Übergangsfristen an.
Detaillierte Informationen über Einreise und Aufenthalt in der Schweiz finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration SEM.
Arbeitsmarkt
Der Schweizer Arbeitsmarkt ist sehr beliebt: hohe Gehälter, gute und flexible Arbeitsbedingungen sowie umfassende Sozialleistungen zeichnen unser Land aus. In..
Read MoreEntsendung
Ihr Arbeitgeber will Sie ins Ausland entsenden um dort eine Arbeit zu verrichten? Ihr Arbeitsvertrag bleibt weiterhin gültig. Dennoch ist..
Read MorePartner und nützliche Links
Die A4Personal AG ist bekannt für:
- Das Erarbeiten und Beibehalten eines Vertrauensverhältnisses zu den Mitarbeitern
- Die Verwaltung des Geschäftes in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum
Schutz des Unternehmens und deren Mitarbeiter
- Das Erstellen der Profile der Fachleute in die jeweilig ausgewählten Funktionen, in dessen Unternehmen sie eingesetzt werden sollen;
- Die Entwicklung von Motivation, Kompetenz und Erfolg der Mitarbeiter, sie fachgerecht zu qualifizieren und an der Gewährleistung der gewünschten Ziele zu beteiligen
- Das Bestehen eines Bezugspunktes aller Unternehmen in der Schweiz, die wirklich erfolgreich sein wollen!