A4 Personal AG
Die A4 Personal AG wird von ethischen Grundsätzen der Ehrlichkeit, des gegenseitigen Vertrauens, der Verantwortung und Kompetenz geleitet, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Diese Werte, wie auch die Realität des Unternehmens mit den professionellen Mitarbeitern und der daraus entstandenen Zufriedenheit, beeinflussen täglich unsere Entscheidungen und Handlungen und ermöglichen es uns dadurch von Jahr zu Jahr durch Engagement und Stolz die Weiterentwicklung unseres Unternehmens anzustreben.
VERTRAUEN
RESPEKT
PRÄZISION
GARANTIE
QUALITÄT
SICHERHEIT
A4 Personal AG ist aktiv für die herausragende zertifizierte Leistungen des zur Verfügung gestellten Personals anerkannt.
Wir sind uns aber auch bewusst, dass der Erfolg eines Unternehmens von den Mitarbeitern abhängt.
Es gibt drei definierende Merkmale: die Motivation durch die Verrichtung der jeweiligen Funktion, das Fachwissen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, die Integration im zugeteilten Arbeitsplatz.
Daher sind wir in der Vermittlung, der Bewertung und der Auswahl von Fachpersonal, in temporären oder permanenten Anstellungen und Berufsbildungen, spezialisiert.
Wir sind in der ganzen Schweiz tätig. Die Unternehmen sehen in uns , wegen unserer Kompetenz, der vorgewiesenen Flexibilität und die im Laufe der Jahre erzielten Ergebnisse, einen sicheren Bezugspunkt.
Dank unseres Erfolges wird das Unternehmen A4 Personal AG weiterhin in den zuverlässigsten Konzern der Schweiz umgestaltet!
Unser Motto: „Die Freude des Seins, weil ich tue, was ich bin!“
Die A4Personal AG ist bekannt für:
– Das Erarbeiten und Beibehalten eines Vertrauensverhältnisses zu den Mitarbeitern
– Die Verwaltung des Geschäftes in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum
Schutz des Unternehmens und deren Mitarbeiter
– Das Erstellen der Profile der Fachleute in die jeweilig ausgewählten Funktionen, in dessen Unternehmen sie eingesetzt werden sollen;
– Die Entwicklung von Motivation, Kompetenz und Erfolg der Mitarbeiter, sie fachgerecht zu qualifizieren und an der Gewährleistung der gewünschten Ziele zu beteiligen
– Das Bestehen eines Bezugspunktes aller Unternehmen in der Schweiz, die wirklich erfolgreich sein wollen!
Leben und Arbeiten in der Schweiz
Informationen aus: eures.ch
Einreise und Aufenthalt
Dank dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit werden Angehörigen von EU-/EFTA-Staaten Einreise und Aufenthalt stark erleichtert.
ACHTUNG: Bundesrat ruft Ventilklausel für EU-2 (Bulgarien und Rumänien) Staaten an
Per 1. Juni 2017 wird die Kontingentierung der B-Bewilligungen (Aufenthaltsbewilligungen von fünf Jahren Dauer) für Angehörige der EU-2-Staaten (Bulgarien und Rumänien) wieder eingeführt. Die Kontingentierung wird während eines Jahres gelten. Davon betroffen sind Staatsangehörige der EU-2, welche mit jährigem, überjährigem oder unbefristeten Arbeitsvertrag in der Schweiz eine Stelle antreten wollen und dafür eine Aufenthaltsbewilligung B als Erwerbstätige beantragen. Dasselbe gilt fürselbstständig Erwerbende, die sich in der Schweiz niederlassen möchten. Weitere Informationen zur Anrufung der Ventilklausel finden Sie ab dem 1. Juni 2017 auf der Seite des Staatssekretariats für Migration SEM :EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger: Leben und Arbeiten in der Schweiz (siehe die entprechenden Registerreiter nach Staatsangehörigkeit unten) Für Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA Mitgliedstaaten (ausser Kroatien, Bulgarien und Rumänien) gilt: bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Diese können Sie bei der Einwohner-kontrolle Ihrer Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug und vor Stellenantritt beantragen. Dazu brauchen Sie eine gültige Identitätskarte und einen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbestätigung. Für Bürgerinnen und Bürger Kroatiens, Bulgariens und Rumäniens wendet die Schweiz spezielle Regelungen und Übergangsfristen an. Detaillierte Informationen über Einreise und Aufenthalt in der Schweiz finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration SEM.
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