Die neuesten Stellenangebote
Ehrlichkeit, Vertraulichkeit, Vertrauen und Kompetenz
Darüber hinaus ist A4 Personal SA anerkannt für:
Vertrauen
Schaffen und pflegen Sie im Laufe der Zeit ein Vertrauensverhältnis zu den Unternehmen, mit denen es zusammenarbeitet.
Respekt
Führen Sie das Geschäft in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Parametern zum Schutz des Unternehmens und der Fachleute, mit denen es zusammenarbeitet.
Präzision
Stellen Sie sicher, dass die Profile der ausgewählten Fachleute auf die Rolle abgestimmt sind, die sie im Unternehmen übernehmen werden.
Garantie
Stellen Sie die Entwicklung der Motivation, Kompetenz und Ergebnisse der Mitarbeiter sicher.
Qualität
Mitarbeiter professionell qualifizieren und in die Erreichung der angestrebten Ziele einbeziehen.
Sicherheit
Um ein sicherer Bezugspunkt für alle Unternehmen im Schweizer Raum zu sein.
Anmeldezeiten
Willkommen bei A4 Personal WebTime
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Leben und arbeiten in der Schweiz
Information von:eures.ch
Einreise und Aufenthalt
Das Personenfreizügigkeitsabkommen sieht starke Zugeständnisse für die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen von Staaten der EU / EFTA vor.
ACHTUNG: Bundesrat beruft sich auf die Schutzklausel für Staatsangehörige Bulgariens und Rumäniens stark>
Ab 1. Juni 2017 wird das Kontingent an EU / EFTA B-Bewilligungen (fünfjährige Aufenthaltstitel) für bulgarische und rumänische Staatsbürger wiederhergestellt. Die Beschränkung gilt für ein Jahr. Das Kontingent gilt für bulgarische und rumänische Staatsbürger, die aufgrund eines einjährigen oder unbefristeten Arbeitsvertrags in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen und zu diesem Zweck eine B-Bewilligung beantragen, sowie Personen, die sich in unserem Land niederlassen dort einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Weitere Informationen zur Schutzklausel finden Sie ab 1. Juni 2017 auf der Seite des Staatssekretariats für Migration SEM: EU / EFTA-Bürger und -Bürger: Leben und Arbeiten in der Schweiz . Nach den Bestimmungen, denen Staatsangehörige aus EU-/EFTA-Staaten (ohne Kroatien, Bulgarien und Rumänien) unterliegen, benötigen Sie für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Wenden Sie sich für den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug und vor Beginn der Tätigkeit an die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde, indem Sie einen gültigen Personalausweis und einen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbescheinigung vorlegen. An Bürgerinnen und Bürger aus Kroatien, Bulgarien und Rumänien a > Die Schweiz wendet besondere Bestimmungen und Übergangsfristen an. Detaillierte Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt in der Schweiz finden Sie auf der Staatssekretariat für Migration SEM.
Stellenmarkt
Der Schweizer Arbeitsmarkt erfreut sich grosser Beliebtheit: Hohe Löhne, gute Arbeitsbedingungen und Flexibilität sowie hervorragende Sozialleistungen zeichnen unser Land aus. In dem …
A4 Personal SA ist anerkannt für:
– Schaffung und Aufrechterhaltung eines Vertrauensverhältnisses mit den Unternehmen, mit denen es zusammenarbeitet;
– Führung des Unternehmens in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Parametern zum Schutz des Unternehmens und der Fachleute, mit denen es zusammenarbeitet; < br /> – Sicherstellung der Ausrichtung der Profile der ausgewählten Fachkräfte auf die zu übernehmende Rolle im Unternehmen;
– Sicherstellung der Motivations-, Kompetenz- und Ergebnisentwicklung der Mitarbeiter durch fachliche Qualifizierung und Einbindung in die Erreichung der gewünschte Ziele ;
– Ein sicherer Bezugspunkt für alle Unternehmen im Schweizer Raum zu sein, die wirklich erfolgreich sein wollen!